FÖRDERBARE PERSONEN: Wer wird gefördert ...
QfB Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Eine Förderung des LANDES KÄRNTEN
Förderungsinhalte und Förderungsbedingungen sind im Detail in der Richtlinie der Massnahme "QfB - Qualifizierungsförderung für Beschäftigte NEU" beschrieben
>>>> Download Möglichkeit unter Punkt "Unterlagen" <<<<
Gefördert werden folgende Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen:
MÄNNER bis 45 mit zumindest abgeschlossener Lehre*
FRAUEN bis 45 mit zumindest Maturaabschluss*
* Jene Personen die hier nicht angesprochen sind, sollten die Möglichkeit einer Förderung seitens AMS in Betracht ziehen - Informationen und Details siehe unter www.ams.at
Es werden Qualifizierungsaufwendungen für Arbeitnehmer gefördert, wenn sich diese in einem ordentlichen vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit zumindest 50 % der Normalarbeitszeit befinden oder in Elternkarenzurlaub befinden und ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben.
Nicht förderbar sind:
- UnternehmenseigentümerInnen bzw. Personen, die die EigentümerInnenfunktion ausüben
- Vorstandsmitglieder in Kapitalgesellschaften
- ArbeitnehmerInnen, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis sind
- Lehrlinge, Personen in untergeordneten Dienstverhältnissen
weitere Details entnehmen Sie bitte aus den Richtlinien