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FÖRDERBARE PERSONEN: Wer wird gefördert ...


QfB Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Eine Förderung des LANDES KÄRNTEN


Förderungsinhalte und Förderungsbedingungen sind im Detail in der Richtlinie der Massnahme "QfB - Qualifizierungsförderung für Beschäftigte NEU" beschrieben

>>>> Download Möglichkeit unter Punkt "Unterlagen" <<<<

 

 

Gefördert werden folgende Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen:


MÄNNER bis 45 mit zumindest abgeschlossener Lehre*

FRAUEN bis 45 mit zumindest Maturaabschluss*


* Jene Personen die hier nicht angesprochen sind, sollten die Möglichkeit einer Förderung seitens AMS in Betracht ziehen - Informationen und Details siehe unter www.ams.at

Es werden Qualifizierungsaufwendungen für Arbeitnehmer gefördert, wenn sich diese in einem ordentlichen vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit zumindest 50 % der Normalarbeitszeit befinden oder in Elternkarenzurlaub befinden und ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben.


Nicht förderbar sind:

  • UnternehmenseigentümerInnen bzw. Personen, die die EigentümerInnenfunktion ausüben

  • Vorstandsmitglieder in Kapitalgesellschaften

  • ArbeitnehmerInnen, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis sind

  • Lehrlinge, Personen in untergeordneten Dienstverhältnissen

weitere Details entnehmen Sie bitte aus den Richtlinien