KOSTEN: Welche Kosten werden gefördert ...
QfB Qualifizierungsförderung für Beschäftigte NEU
Eine Förderung des LANDES KÄRNTEN
Welche Kosten werden gefördert:
Kosten des Ausbildungspersonals
Unterrichtsmaterialien, Kursgebühren
Die maximale Kurskostenförderbasis beträgt 100 €/ Person und Kursstunde.
Umfang und Höhe der Förderung
- maximal bis zu 50% der beantragten förderbaren Kosten
- Förderobergrenze je Unternehmen max. € 20.000,00/Jahr (neuerliche Förderungen sind erst nach Ablauf von 12 Monaten jeweils nach Kursdatum möglich)
- Förderobergrenze je ArbeitnehmerInnen max. € 3.000,00 pro Jahr bzw. 12 Monaten (laufend)
- Kursgesamtkosten unter € 220,--/ Person (excl.Ust.) können nicht berücksichtigt werden
Beihilfenrechtliche Grundlagen
Die vorliegende Richtlinie wird auf Basis des Art. 3 iVm Art. 38 f der Allgemeinen Gruppenfreistel-lungsverordung (AGVO), VO (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6.8.2008 (Amtsblatt der euro-päischen Union vom 9.8.2008, L 214/19) freigestellt. Die dort definierten Voraussetzungen sind da-her jedenfalls einzuhalten.
Ausbildungs- bzw. Schulungsträger
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen von einem nachweislich dafür qualifizierten externen Bildungsträger durchgeführt werden. Der Nachweis ist auf Anfrage des Fördergebers zu erbringen.
Eine gesellschaftlich rechtliche Verflechtung zwischen Förderantragsteller und Schulungsanbieter führt zu einer Minderung des Förderbetrages bzw. einem Förderausschluss.
weitere Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien siehe Punkt "Unterlagen"