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FÖRDERUNGSABLAUF: Wie erhalten Sie eine Förderung ...


QfB Qualifizierungsförderung für Beschäftigte NEU

Eine Förderung des LANDES KÄRNTEN


Förderungsbestimmungen und Antragstellung

  1. Antragsstellung vor Beginn der Schulungsmaßnahme mit Vorlage eines schlüssigen Qualifizierungskonzepts bzw. Bildungsplans an das Land Kärnten
  2. Die Förderung wird - wie bisher - vom Verein Bildungsland Kärnten für das Land Kärnten administriert.
  3. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die Entscheidung über die maximale Höhe der Förderung dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt.
  4. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach durchgeführter Schulungsmaßnahme anhand der einzureichenden Rechnungsunterlagen.
  5. Bei Inanspruchnahme anderer Förderstellen werden keine Förderungen genehmigt – Doppelförderungen werden generell ausgeschlossen.
  6. Vom Fördergeber werden regelmäßig stichprobenartige Überprüfungen auf Einhaltung der Richtlinien der Qualifizierungsförderungen durchgeführt.
  7. Zusage an den Föderungswerber mittels Zusendung eines Bescheides nach Überprüfung des Antrages
  8. Auszahlung des jeweilig errechneten Förderungsbetrages nach Erhalt und Prüfung von:
  • Teilnahmebestätigung – vom Schulungsteilnehmer unterzeichnet
  • Originalrechnung (wird nach Erledigung des Förderungsansuchens zurückgesendet)
  • Zahlungsnachweis (nachvollziehbar)


Beschränkungen:

  • Kostenbegrenzungen siehe unter Punkt „GEFÖRDERTE KOSTEN“
  • Die Dauer der beantragten Schulung beträgt zumindest 16 Maßnahmenstunden
  • Mindestausbildung der Arbeitnehmer ist eine abgeschlossene Lehre
  • Mindestausbildung der Arbeitnehmerinnen ist ein Abschluss mit Matura oder Gleichwertiges