FÖRDERUNGSABLAUF: Wie erhalten Sie eine Förderung ...
QfB Qualifizierungsförderung für Beschäftigte NEU
Eine Förderung des LANDES KÄRNTEN
Förderungsbestimmungen und Antragstellung
- Antragsstellung vor Beginn der Schulungsmaßnahme mit Vorlage eines schlüssigen Qualifizierungskonzepts bzw. Bildungsplans an das Land Kärnten
- Die Förderung wird - wie bisher - vom Verein Bildungsland Kärnten für das Land Kärnten administriert.
- Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die Entscheidung über die maximale Höhe der Förderung dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach durchgeführter Schulungsmaßnahme anhand der einzureichenden Rechnungsunterlagen.
- Bei Inanspruchnahme anderer Förderstellen werden keine Förderungen genehmigt – Doppelförderungen werden generell ausgeschlossen.
- Vom Fördergeber werden regelmäßig stichprobenartige Überprüfungen auf Einhaltung der Richtlinien der Qualifizierungsförderungen durchgeführt.
- Zusage an den Föderungswerber mittels Zusendung eines Bescheides nach Überprüfung des Antrages
- Auszahlung des jeweilig errechneten Förderungsbetrages nach Erhalt und Prüfung von:
- Teilnahmebestätigung – vom Schulungsteilnehmer unterzeichnet
- Originalrechnung (wird nach Erledigung des Förderungsansuchens zurückgesendet)
- Zahlungsnachweis (nachvollziehbar)
Beschränkungen:
- Kostenbegrenzungen siehe unter Punkt „GEFÖRDERTE KOSTEN“
- Die Dauer der beantragten Schulung beträgt zumindest 16 Maßnahmenstunden
- Mindestausbildung der Arbeitnehmer ist eine abgeschlossene Lehre
- Mindestausbildung der Arbeitnehmerinnen ist ein Abschluss mit Matura oder Gleichwertiges