Landesförderungen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden folgende Arbeitnehmer:
- MÄNNER bis 45 Jahre, mit zumindest einer abgeschlossenen Lehre
- FRAUEN bis 45 Jahre, mit zumindest einem Maturaabschluss 

Jene Personen die hier nicht angesprochen sind, sollten die Möglichkeit einer Förderung seitens des AMS in Betracht ziehen. Informationen und Details dazu finden Sie unter www.ams.at.


Es werden Qualifizierungsaufwendungen für Arbeitnehmer gefördert, wenn sich diese in einem ordentlichen vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit zumindest 50 % der Normalarbeitszeit oder in Elternkarenzurlaub befinden und ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben.


Nicht förderbar sind:
- Unternehmenseigentümer bzw. Personen, die eine Eigentümerfunktion ausüben
- Vorstandsmitglieder in Kapitalgesellschaften
- Arbeitnehmer, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis sind
- Lehrlinge, Personen in untergeordneten Dienstverhältnissen

Weitere Details dazu finden Sie in den Richtlinien.

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