Landesförderungen

Förderungsbestimmungen und Antragstellung

Förderungsbestimmungen und Antragstellung
1. Antragsstellung per Post oder Mail an das Land Kärnten vor Beginn der Schulungsmaßnahme mittels Antrag, Bildungsplan und Kostenangebot
2. Die Förderung wird - wie bisher - vom Verein Bildungsland Kärnten für das Land
Kärnten administriert
3. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die Entscheidung über die maximale Höhe
der Förderung dem Förderungswerber schriftlich mitgeteilt
4. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach durchgeführter Schulungsmaßnahme
anhand der einzureichenden Auszahlungsunterlagen
5. Bei Inanspruchnahme anderer Förderstellen werden keine Förderungen genehmigt;
Doppelförderungen werden generell ausgeschlossen
6. Vom Fördergeber werden regelmäßig stichprobenartige Überprüfungen auf Einhaltung
der Richtlinien der Qualifizierungsförderungen durchgeführt
7. Zusage an den Föderungswerber mittels Zusendung eines Bescheides nach Überprüfung
des Antrages
8. Auszahlung des jeweilig errechneten Förderungsbetrages nach Erhalt und Prüfung von:
- Teilnahmebestätigung – vom Schulungsteilnehmer unterzeichnet
- Originalrechnung (wird nach Erledigung des Förderungsansuchens zurückgesendet)
- Zahlungsnachweis (nachvollziehbar)

Beschränkungen
- Die Dauer der beantragten Schulung beträgt zumindest 16 Maßnahmenstunden
- Mindestausbildung der Arbeitnehmer ist eine abgeschlossene Lehre
- Mindestausbildung der Arbeitnehmerinnen ist ein Abschluss mit Matura oder
Gleichwertiges

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